Vereinspapier zur Wohnungspolitik in Koblenz
Der Verein „Gemeinsam Wohnen in der Region Koblenz e.V.“ unterbreitet Wünsche und Vorschläge, die den Sozialwohnungsbau in der Stadt Koblenz fördern sollen:
1. Der verstärkte Bau von Sozialwohnungen im Besitz der Stadt ist anzustreben.
2. Quartierslösungen für soziale Mischung sind zu favorisieren, d.h. Belegungsmodelle bei der Stadtplanung zu befolgen.
3. Von Investoren sollte ein Mindestanteil für sozialen Wohnungsbau (Sozialquote) eingefordert werden.
4. Ehrenamtliches Engagement, Mieter- und Bürgervereine sowie die Vernetzung mit Quartiersmanagern sollen zum Zwecke der Selbstbestimmung und mit dem Ziel der Identifizierung mit dem Quartier als Zuhause verstärkt betrieben werden.
5. Die Stadtverwaltung sollte eine Leitstelle “Wohnen“ einrichten.
6. Die von Bund und Land initiierten Förderprogramme für den Wohnungsbau sind auszuwerten und zu nutzen.
7. Flächen, die für Sozialwohnungsbau benötigt werden, dürfen nicht nur “höchstbietend” verkauft werden. Zum Beispiel ist das Instrument der Konzeptvergabe anzuwenden, d.h. Bauland soll an den Bauherrn vergeben werden, der das bessere Konzept im Sinne günstiger Wohnprojekte oder Baugruppen realisieren will.
8. Die Stadt Koblenz soll Mitglied werden in der bundesweiten Aktion “Bündnis für bezahlbares Wohnen”.
9. Wohnungs-Leerstände über längere Zeiträume sind zu regeln.
10. Die Umnutzung von leerstehenden Büro-Räumen ist zu ermöglichen.
11. Das Gleiche gilt für Bundeswehrliegenschaften, die in z.T. extraordinär guten Stadtlagen über Jahrzehnte ungenutzt bleiben.
12. Der Verein “Gemeinsam Wohnen in der Region Koblenz e.V.” setzt sich für das Ziel von unbefristetem “Sozialwohnungsbau” ein, z.B. durch das Solidaritätsprinzip der “Neuen Wohnungegerechtigkeit”. Das muss nach seiner Abschaffung 1990 wieder eingeführt werden. Eine Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit (Neue Wohnungsgemeinnützigkeit = NWG) befürworten Experten z.B. vom Mieterbund und dem Städtetag. Gegner kommen aus dem Geschäftskreis von Unternehmen. Ziel ist die Schaffung von dauergebundenen Sozialwohnungen durch steuerliche Entlastungen und eine Reihe von begleitenden Regelungen. Prinzipien wären z.B.: Gewinnverzicht, Dauerverpflichtung, Zweckbindung der Mittel und die Abstellung für festzulegende Einkommen.